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Mindestreserven/Mindestreservenpolitik
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Mindestreserven wird ein Guthaben bezeichnet, das Geschäftsbanken bei der Zentralbank unterhalten müssen. Die Höhe der Mindestreserve ist ein bestimmter Prozentsatz der Verbindlichkeiten aus Sichteinlagen, befristeten Einlagen und Spareinlagen sowie aus kurz- und mittelfristig aufgenommenen Geldern.

Zweck der Mindestreserve ist die Steuerung des Kreditvolumens und damit der Giraldgeldschöpfung (sog. Mindestreservenpolitik). Eine Erhöhung des Mindestreservesatzes bewirkt, dass der Teil der Sichteinlage, der den Geschäftsbanken zur Geldschöpfung zur Verfügung steht, sinkt.

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