logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Musterung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit Musterung wird die Untersuchung von Wehrpflichtigen auf ihre Tauglichkeit für den Wehrdienst bezeichnet.

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise

Hinweis auf Werbung