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ne bis in idem
(recht.straf.prozess)
    

Grundsatz im Strafrecht nach dem ein Täter wegen einer Straftat nur einmal verurteilt werden darf (Strafklageverbrauch).

Auf diesen Artikel verweisen: Strafprozess, Verfahrensgrundsätze * doppelte Bestrafung

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