slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Netzbetreiber
(it.recht)
    

Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze (Netzbetreiber) ist, wer die rechtliche und tatsächliche Kontrolle über die technischen Funktionen ausübt, die zur Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen notwendig sind. Dabei stört es nicht, daß die Übertragungswege u.U. Dritten gehören (§ 3 Nr. 2).

Davon zu unterscheiden ist der Diensteanbieter.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Telekommunikationsrecht, Überblick Werbung: