Im Sinne des Strafrechts (§ 32 StGB Notwehr) ist ein Angriff eine vom Menschen drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen (Lackner/Kühl, § 32 Rn. 2). Dabei muss das Verhalten das Angreifers Handlungsqualität besitzen.
Auf diesen Artikel verweisen: Notwehr, gegenwärtiger Angriff * Angriff * Notwehrlage * Notwehr/Nothilfe