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Offenmarktpolitik
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Die Möglichkeit einer Zentralbank (z.B. der europäischen Zentralbank) durch An- und Verkauf von Wertpapieren(z.B. Wechseln, Schatzwechsel, Schuldverschreibungen) die Geldmenge zu beeinflussen.

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