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omnimodo facturus
(recht.straf.at.tut.teilnahme.anstiftung)
    

Mit omnimodo facturus wird der zur Tat schon fest Entschlossene bezeichnet. Für nähere siehe unter zur Tat bestimmen.

Auf diesen Artikel verweisen: Abstiftung/Aufstiftung/Hochstiftung/Umstiftung

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