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Optionsschein/Puts/Calls
(recht.allgemein.wirtschaft)
(engl. warrant )
    

Mit Optionsschein wird ein Wertpapier bezeichnet, das den Inhaber berechtigt aber nicht verpflichtet zu einem bestimmten Zeitpunkt Aktien, Devisen o.ä. (= Basiswert) entweder zu einem bestimmten Preis zu kaufen (= Call) oder zu verkaufen (= Put). Rechtstechnisch handelt es sich dabei um bedingte einseitig verpflichtende Termingeschäfte.

Dabei spekuliert der Käufer eines Calls spekuliert auf steigende Preise für den Basiswert, der Käufer eines Puts auf fallende.

Beispiel: A kauft am Jahresanfang für 5,- Euro das Stück 100 Call-Optionsscheine, die ihn berechtigen die Aktie der C-AG für 100,- Euro am 10.10. des Jahres zu erwerben. Wenn am 10.10. die Aktie bei 115,- Euro steht, kann er theoretisch die Option ausüben und 100 Aktien für 100,- kaufen die er dann sogleich für 115,- wieder verkaufen kann. D.h. A hat pro Optionsschein einen Gewinn von 10,- Euro gemacht. Steht die Aktie aber auf 95,- ? ist sein Optionsschein wertlos.

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