slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Opt Out/Opt in
(it.werbung)
    

Mit Opt-Out bzw. Opt-In werden die zwei Möglichkeiten bezeichnet, mit denen von Nutzern ein Einverständnis, z.b. für die Versendung von Werbung an ihre Adresse, eingeholt werden kann.

Bei Opt-In muss der Nutzer sein Einverständnis, z.B. durch das Setzen eines Kreuzes explizit erklären. Tut er nichts ist es verweigert.

Bei Opt-Out muss der Nutzer sein Nichteinverständnis explizit erklären. Tut er es nicht geht der Werbende von seinem Einverständnis aus und schickt ihm z.B. Werbung.

Welche der Varianten für ein rechtskräftiges Einverständnis ausreicht hängt vom Einzelfall ab.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: