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Organisationshaft
(recht.straf.prozess)
    

Von Organisationshaft spricht man, "wenn ein Verurteilter, für den nicht sofort ein Unterbringungsplatz im Maßregelvollzug zur Verfügung steht, die Zwischenzeit in der 'normalen' Strafhaft verbringt." (Pressemitteilung des BVerfG 105/2005 vom 28. Oktober 2005).

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