Mit Parlament wird die Volksvertretung bezeichnet, die die Aufgabe des Gesetzgebers hat. Für Gesamtdeutschland ist das der Bundestag, in den Ländern sind es entsprechend die Landtage (= Länderparlamente).
Auf diesen Artikel verweisen: Pairing * Abgeordnetenhaus * Verordnung * Indemnität * Kolalition * Budgetrecht