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Parteibetrieb
(recht.allgemein.prozess und recht.zivil.formell.prozess)
    

Von Parteibetrieb spricht man wenn das Betreiben eines Prozess in der Hand der Prozessparteien liegt, wie z.B. im Zivilprozess. Diese können z.B. jederzeit den Prozess beenden.

Gegenbegriff ist der Amtsbetrieb.

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Auf diesen Artikel verweisen: Amtsbetrieb * von Amts wegen Werbung: