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Polizei
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.puo)
    

Früher im weiteren Sinn Bezeichnung für die gesamte Staatsverwaltung. Im 18. Jahrhundert war Polizei der Begriff für das allumfassende Hoheitsrecht sich um das Wohl der Allgemeinheit und des einzelnen Bürges in allen Bereichen des sozialen Lebens zu sorgen (= Polizeistaat).

Der moderne materielle Polizeibegriff umfasst alle Funktionen der öffentlichen Verwaltung zur Gefahrenabwehr. Der formelle Polizeibegriff umfasst nur die Polizeibehörden als solche.

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