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Präventivstaat
(recht.oeffentlich.staat)
    

Von einem Präventivstaat im Gegensatz zu einem Rechtsstaat, spricht man bei einem Staat der nicht nur seine Bürger wegen begangener Rechtsverletzungen verfolgt, sondern schon im Vorfeld seine Bürger möglicher Rechtsverletzungen verdächtig und sie deswegen präventiv überwacht.

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