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Proportionalsteuer/Progressivsteuer
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Eine Steuer wird Proportionalsteuer genannt, wenn der zu versteuernde Betrag in einem porportionalen Verhältnis zur Steuer steht. Beispiel: Die Steuer beträgt stets 10 % des zu versteuernden Betrages.

Bei der Progressivsteuer steigt dagegen der Prozentsatz mit dem zu versteuernden Betrag an. Bis 600 Euro ist keine Steuer zu entrichten, zwischen 600 und 1000 Euro sind 10 % zu entrichten, zwischen 1000 und 2000 sind 15 % zu entrichten.

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