slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Provenienz
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Mit Provenienz wird die Herkunft eines Gegenstandes bezeichnet. So spielt z.B. die Provenienz von Kunstwerken bei der Frage nach der Rückgabe von NS-Raubkunst an ihre ehemaligen Besitzer eine entscheidende Rolle.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: