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Qualifikation, Zivilrecht
    

Im Zivilrecht spricht man von einer Qualifikation, wenn ein bestimmtes Rechtsinstitut durch zusätzliche Anforderungen in seiner Rechtsfolge erweitert wird. Siehe z.B. qualifiziertes Legitimationspapier.

Auf diesen Artikel verweisen: Misshandlung von Schutzbefohlenen

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