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Quotenrechtsprechung/Quotenregelung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.kampf)
    

Die Quotenregelung ist eine für die besondere Kampftaktik des enggeführten Streiks (Schwerpunktstreiks) vom BAG im Jahr 1980 entwickelte Rechtsprechung (BAG v. 10.6.1980 AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf). Hier wurde die Aussperrung vom BAG grundsätzlich für notwendig gehalten um Angriffe auf die Verbandssolidarität abwehren zu können. Dabei entschied das BAG, dass bei einem Streikbeschluss der weniger als 25 % der Arbeitnehmer zum Streik auffordert, der Arbeitgeber weitere 25 % aussperren darf. Werden mehr als 25 % aber weniger als 50 % aller Arbeitnehmer zum Streik aufgefordert kann der Arbeitgeber bis zum Erreichen der 50 % Marke aussperren. Sind mehr als 50 % der Arbeitnehmer zum Streik aufgefordert sieht das BAG keine Gefahr mehr für die Parität und entsprechend auch keine Notwendigkeit für zusätzliche Aussperrungen.

Später hat das BAG aber selbst Bedenken an dieser Rechtsprechung, die in der Literatur stark kritisiert wurde, geäußert (BAG v. 7.6.1988 AP Nr. 107 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

Auf diesen Artikel verweisen: Schwerpunktstreik

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