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Die Quotenregelung ist eine für die besondere Kampftaktik des enggeführten
Streiks (Schwerpunktstreiks) vom
BAG im Jahr 1980 entwickelte
Rechtsprechung (BAG v. 10.6.1980 AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
Hier wurde die Aussperrung vom BAG grundsätzlich für notwendig
gehalten um Angriffe auf die Verbandssolidarität abwehren zu können. Dabei
entschied das BAG, dass bei einem Streikbeschluss der weniger als 25 % der
Arbeitnehmer zum Streik auffordert, der Arbeitgeber weitere 25 % aussperren
darf. Werden mehr als 25 % aber weniger als 50 % aller Arbeitnehmer zum Streik aufgefordert kann der
Arbeitgeber bis zum Erreichen der 50 % Marke aussperren. Sind mehr als 50 %
der Arbeitnehmer zum Streik aufgefordert sieht das BAG keine Gefahr mehr für
die Parität und entsprechend auch keine Notwendigkeit für zusätzliche
Aussperrungen.
Später hat das BAG aber selbst Bedenken an dieser Rechtsprechung, die in
der Literatur stark kritisiert wurde, geäußert (BAG v. 7.6.1988 AP Nr. 107
zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
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