logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Rathaus
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.kommunal)
    

Das Ratshaus ist Amstssitz des Bürgermeisters und der zugehörigen Verwaltung sowie Versammlungsort für die Gemeindevertretung.

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise

Hinweis auf Werbung