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Rechtsblindheit
(recht.allgemein und recht.straf.at)
    

Von Rechtsblindheit spricht man, wenn jemand Rechte verletzt ohne dies erkennen. Im Strafrecht ist Rechtsblindheit eine Frage des Unrechtsbewusstsein.

Auf diesen Artikel verweisen: Rechtsfeind/rechtsfeindliche Einstellung

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