slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Rechtspflege
(recht.allgemein)
    

Im engeren Sinn wird mit Rechtspflege die gesamte Tätigkeit der Justiz bezeichnet. Im weiteren Sinn zählt man auch Teile der Verwaltung zur Rechtspflege.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Notarin/Notar Werbung: