logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Regelungsverzicht
(recht.oeffentlich.staat)
     Ein Regelungsverzicht, d.h. ein wirksamer Verzicht des Gesetzgebers auf Nutzung einer Möglichkeit zu Gesetzgebung, ist verfassungsrechtlich nicht zulässig (Isensee/Kirhchof, Handbuch des Staatsrechts III, § 60, Rn. 61.).

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise

Hinweis auf Werbung