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Registerzeichen
(recht.allgemein)
    

Mit Registerzeichen werden die Zeichen bezeichnet mit denen in Aktenzeichen eine funktionelle Zuordnung getroffen wird. Im Beispiel:

Az. 6 O 214/82

ist das Registerzeichen das "O", das für allgemeine Zivilsachen 1. Instanz am Landgericht steht. Weitere Registerzeichen haben folgende Bedeutung:

XVIIBetreuungssachen am Amtsgericht
AZRRevisionen am BAG
BMahnsachen am Amtsgericht
BaMahnsachen am Arbeitsgericht
BZRBundeszentralregister
CAllgemeine Zivilsachen am Amtsgericht
CaAllgemeine Zivilsachen am Arbeitsgericht
OAllgemeine Zivilsachen 1. Instanz am Landgericht

Eine vollständige Übersicht aller Registerzeichen findet sich in der Gesetzessammlung Schönfelder vor dem Stichwortverzeichnis.

Auf diesen Artikel verweisen: Aktenzeichen * Aktenzeichen

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