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regressus ad infinitum
(recht.allgemein)
    

Von einem regressus ad infinitum (lat. f. uendlicher Rückgriff) spricht man, wenn aufgrund der unbegrenzten Anwendung der Äquivalenztheorie immer fernliegendere Ursachen als kausal für einen Erfolg betrachtet werden.

Beispiel: A hat dem mit einem Schlag ins Gesicht B eine Körperverletzung zugefügt. Fragt man nur mit der Äquivalenztheorie welches Ereignis man nicht hinwegdenken kann, ohne dass die Körperverletzung entfällt, so kommt zunächst der Schlag des A in Betracht. Denkt man weiter, kommt auch die Geburt des A, seine Zeugung, das Kennenlernen der Eltern des A usw. in Betracht.

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