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Rekurs/Rekurrentin/Rekurrent/Rekursgegner
(recht.)
    

Mit Rekurs wird im östereichischen Recht ein Rechtsmittel gegen Gerichts-/Verwaltungsentscheidungen bezeichnet. Im Recht der Schweiz wird mit Rekurs der Rechtsbehelf gegen Verwaltungsentscheidungen bezeichnet, dies entspricht dem Widerspruch in Deutschland.

Entsprechend wird mit Rekurrentin/Rekurrent der Rechtsmittelführer, d.h. die Person bezeichnet, die das Rechtmittel einlegt. Der Gegner heist Rekursgegner.

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