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Rentenschuld
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Mit Rentenschuld wird eine Grundschuld bezeichnet, bei der das Grundstück nicht mit einer festen Summe, sondern mit fortlaufend Zahlungen zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen haftet. Die Rentenschuld ist in den §§ 1199 ff BGB geregelt. Mit ihr kann man schuldrechtliche Rentenzahlungspflichten absichern.

Auf diesen Artikel verweisen: Grundpfandrechte

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