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Scheinbeklagter
(recht.zivil.formell.zpo)
    

Mit Scheinbeklagter wird jemand bezeichnet, dem irrtümlich eine Klageschrift zugestellt wurde, obwohl er nicht die in der Klageschrift bezeichnete Person ist. Der Scheinbeklagte wird durch die Zustellung nicht Partei des Prozesses. Er kann sich aber im Rahmen eines Identitätsstreits gegen die irrtümliche Zustellung wehren.

Beispiel: A will den Klavierlehrer Bernd Müller verklagen. Die Klageschrift wird aber versehentlich dem Bankangestellten Bernd Müller der im gleichen Haus wohnt zugestellt.

Vom Scheinbeklagten ist der Fall zu unterscheiden, dass der Kläger irrtümlich den Falschen Verklagt. Hier ist dann zu verhandeln und die Klage wegen fehlender Begründetheit abzuweisen.

Beispiel: A wird schon länger von nächtlichem Klavierspiel genervt. Da er glaubt der Klaverspieler sei der Klavierlehrer Bernd Müller verklagt er diesen auf Unterlassung. Tatsächlich spielt aber die neben Müller wohnende Witwe nächtlich Klavier.

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