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Schnellverfahren/beschleunigtes Verfahren
(recht.straf.prozess)
    

Strafprozessrecht

Ein besonderes Verfahren im Strafprozeßrecht, dass bei einfachem Sachverhalt oder klarer Beweislage die sofortige bzw. kurzfristige Verurteilung des Täters ermöglicht. Geregelt in den §§ 417 - 420 StPO.

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