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Sicherungsübereignung/Sicherheitsübereignung
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Die Sicherungsübereignung (= Sicherheitsübereignung) ist eine Möglichkeit zur Sicherung von Forderungen. Der Schuldner überträgt dafür dem Gläubiger das Eigentum an Gegenständen aus seinem Vermögen. Sie ist eine Form des Treuhandeigentums.

Gegenüber dem Pfandrecht hat die Sicherungsübereignung den Vorteil, dass die Gegenstände im Besitz des Schuldners bleiben können, und diesem damit weiterhin z.B. zur Produktion zur Verfügung stehen.

Auf diesen Artikel verweisen: Realsicherheit/Personalsicherheit * Treuhänder/Treuhandsverhältnis/Treuhandseigentum * Absonderungsberechtigte/Aussonderungsberechtigte

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