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Als Signaturschlüssel kann man einen "privaten" Schlüssel bezeichnen, mit dem man eine elektronische Mitteilung (z.B. eMail) so
"unterzeichnen" kann, dass der Empfänger anhand Überprüfung mit einem dazugehörigen öffentlichen Schlüssel den Aussteller erkennen und damit die Authentizität der eMail kontrollieren kann. Zum Verfahren siehe unter Public-Key-Systeme.
Die Zuordnung eines Signaturschlüssels zu einer natürlichen Person und dem dazugehören öffentlichen Schlüssel wird von einem sog. Trustcenter sichergestellt.
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