logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Skontroführer/Skontro
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Skontroführer werden an Börsen die Börsenmakler bezeichnet, deren Aufgabe die Vermittlung zwischen Verkaufs- und Kaufaufträgen ist.

Mit Skontro wird das von ihnen geführte Auftragsbuch bezeichnet, in dem alle Aufträge gesammelt werden. Mittlerweile handelt es sich dabei um ein elektronisches Auftragsbuch.

Auf diesen Artikel verweisen: Börsenrat

Hinweis auf Werbung