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Sonderopfer
(recht.oeffentlich.staatshaftung)
    

Von einem Sonderopfer spricht man bei einer schweren und unerträglichen Beeinträchtigung, die das allgemeine Lebensrisiko überschreitet.

Auf diesen Artikel verweisen: enteignungsgleicher Eingriff * Aufopferung/Aufopferungsanspruch/aufopferungsgleicher Eingriff * enteignender Eingriff

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