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Sowieso-Kosten
(recht.zivil.materiell.bt.schaden)
    

Kosten die dem Schädiger auch ohne den Unfall, dem Käufer auch ohne die Mangelhaftigkeit entstanden wären.

Bei Schadensersatz kommt in Ausnahmeflällen eine Berücksichtigung als frustrierte Aufwendungen in Betracht.

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