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Sozialrechtsverhältnis
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.sozial)
    

Mit Sozialrechtsverhältnis wird das zwischen zwischen Bürger und Sozialleistungsträger bestehende öffentlich-rechtliche Dauerschuldverhältnis bezeichnet.

Auf diesen Artikel verweisen: sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

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