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Spesenbetrug
(recht.straf.bt)
    

Von Spesenbetrug spricht man, wenn ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber bewusst höhere Spesen abrechnet, als tatsächlich angefallen sind. Der Spesenbetrug fällt unter § 263 StGB und ist daher strafbar.

Auf diesen Artikel verweisen: Kavaliersdelikt

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