logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (2)
Staatsräson/Staatsraison
(recht.allgemein)
    

Mit Staatsräson wird der Grundsatz bezeichnet, der die Verwirklichung und Bewahrung des Staatswohls zur wichtigsten Leitlinie des staatlichen Handels macht. Die Idee von der Staatsräson findet sich schon bei Machiavelli, und beherrschte insbesondere im Absolutismus die Politik.

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise

Hinweis auf Werbung