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§ 15 StGB Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
(gesetz.stgb.at.abschnitt-2.titel-1)
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Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

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Auf diesen Artikel verweisen: Fahrlässigkeitsdelikte * Fahrlässigkeit, Strafrecht * Vorsatz/Dolus, Verhaltensform Werbung: