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Stiftung des öffentlichen Rechts
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Von einer Stiftung des öffentlichen Recht spricht man, bei einem öffentlich-rechtlichen Vermögen, das verselbständigt wird und seinen Zweck mit den Mitteln erfüllt die aus dem Vermögen erwirtschaftet werden.

Siehe zur Abgrenzung auch unter Stiftung des Privatrechts und fiduziarische Stiftung.

Auf diesen Artikel verweisen: mittelbare/unmittelbare Staatsverwaltung * Stiftung des Privatrechts * Kuratorium

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