Strafvollzug bedeutet die Vollstreckung der von einem Strafgericht verhängten Strafe. Das kann bei Freiheitsstrafen durch Erlaß eines Vorführungs- oder Haftbefehls mit anschliessender Inhaftierung sein, aber auch die Beitreibung von Geldstrafen.
Auf diesen Artikel verweisen: offener Vollzug * besonderes Gewaltverhältnis/Sonderstatusverhältnis * Gefängniswesen * Vollstreckung * Staatsanwaltschaft/Staatsanwalt/Staatsanwältin