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Syndikus/Syndikusnanwalt
(recht.allgemein)
    

Mit Syndikus wird ein bei einem Unternehmen fest angestellter Rechtsanwalt bezeichnet. Gemäß § 46 BRAO darf ein Syndikus für seinen Auftraggeber, dem er aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und -kraft zur Verfügung stellen muss, vor Gerichten oder Schiedsgerichten nicht in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig werden.

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