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Telekommunikationsanlage
(it.recht)
    

Telekommunikationsanlage ist jede/jedes technische Einrichtung oder System, die/das als Nachrichten identifizierbare elektromagnetische oder optische Signale senden, übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren kann (§ 3 Nr. 17 TKG).

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