logo mit Text lexexakt.de
Artikel Diskussion (0)
Tötung
(recht.straf.bt.212)
    

Mit Tötung wird ein Handeln oder Unterlassen bezeichnet, das zum Todes eines Menschen führt.

Auf diesen Artikel verweisen: § 211 StGB Mord * homicide * § 212 StGB Totschlag

Hinweis auf Werbung