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Überhang
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Von Überhang spricht man, wenn die Wurzeln oder Äste eines Baumes oder Strauches auf ein Nachbargrundstück eindringen bzw. herüberragen (§ 910).

Auf diesen Artikel verweisen: Nachbarrecht/Nachbarrechtsgesetz

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