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Ungehorsam
(recht.straf.bt.111)
    

Inhalt
             1. Strafrecht

1. Strafrecht

Die Strafbarkeit der öffentlichen Aufforderung zum Ungehorsam gemäß § 110 StGB ist seit 1970 abgeschafft. Es bleibt aber die Strafbarkeit der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, § 111 StGB.

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