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Urteilsstil
(recht.technik)
    

Mit Urteilsstil wird eine Aufbauweise in juristischen Arbeiten bezeichnet, bei der die Begründung auf das Ergebnis erfolgt. Das Gegenstück ist der Gutachtenstil.

Beispiel: A hat sich des Diebstahls schuldig gemacht, da er eine fremde Sache in Zueignungsabsicht weggenommen hat. Die Sache war fremd weil (...)

Auf diesen Artikel verweisen: Entscheidungsgründe

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