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Urteilstenor, Strafprozess
(recht.straf.prozess und recht.ref.straf1)
    

Inhalt
             1. Konkurrenzverhältnisse
             2. Begehungsform
             3. Strafmaß
             4. Bewährung
             5. Kostentenor
             6. Tenor Entzug Fahrerlaubnis

1. Konkurrenzverhältnisse

Die Konkurrenzverhältnisse, werden durch die Sprachwahl deutlich gemacht:

"und" bzw. "sowie" bei Tatmehrheit.

Der Angeklagte wird wegen Betruges und Diebstahl

"und in Tateinheit mit" bzw. "sowie in Tateinheit mit" bei Tateinheit.

Der Angeklagte wird wegen Betruges in Tateinheit mit Diebstahl

2. Begehungsform

Die Begehungsform (vorsätzlich, fahrlässig) ist anzugeben.

3. Strafmaß

Bei der Bildung einer Gesamtstrafe werden die Einzelstrafen nicht genannt.

zu einer Gesamtstrafe von

vier Jahren

verurteilt

zu einer Strafe von

vier Jahren

verurteilt

4. Bewährung

Die Vollstreckung der Strafe wird zu Bewährung ausgesetzt.

Die Bewährungszeit wird im Tenor nicht angegeben, sie gehört in die Entscheidungsgründe unter den Punkt Strafzumessung.

5. Kostentenor

Entweder:

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

oder

Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

Über die notwendigen Auslagen ist bei freisprechenden oder teilweise freisprechenden Urteil zwingend mitzuentscheiden, bei anderen Urteilen nicht.

Bei mehreren Angeklagten wird keine Quote gebildet:

Der Angeklagte Huber trägt die Kosten des Verfahrens soweit sie ihn betreffen. Die Kosten soweit sie den Angeklagten Meier betreffen und dessen notwendige Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

6. Tenor Entzug Fahrerlaubnis

(...) Die Fahrerlaubnis wird entzogen, der Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde darf innerhalb von 8 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen.

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