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valutiert
(recht.zivil.materiell.sachen.grundschuld)
    

Eine Grundschuld wird als valutiert bezeichnet, soweit ihr eine zu sichernde Forderung zugrunde liegt. Bei einem Kredit spricht man davon, dass er valutiert, wenn er in entsprechender Höhe noch nicht zurück gezahlt ist.

Beispiel: A hat Darlehensschulden bei B in Höhe von 10.000,- Euro. Für B besteht am Haus des A eine Grundschuld in Höhe von 12.000,- Euro. In Höhe von 2.000,- Euro ist die Grundschuld nicht valutiert.

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