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Verkehrsteuer
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Mit Verkehrsteuer wird eine Steuer bezeichnet, deren Erhebung an bestimmte rechtliche oder wirtschaftliche Vorgänge geknüpft wird. Z.B. an den Betrieb eines Kraftfahrzeuges oder den Verkauf von Gütern (Umsatzsteuer).

Siehe auch unter Besitzsteuer.

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Auf diesen Artikel verweisen: Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer * Besitzsteuer * Steuern Werbung: