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verschuldete Krankheit
(recht.zivil.materiell.bt.arbeit)
    

Von Verschulden spricht man bei einer Krankheit infolge eines gröblichen Verstoß gegen das Eigeninteresse des Arbeitnehmers, bei der es zu einer unbilligen Belastung des Arbeitgebers durch die Entgeltfortzahlung kommen würde.

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