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Verwaltungsakte, konsekutive
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Von konsekutiven Verwaltungsakten spricht man, wenn eine Gegenstand nicht mit einem Verwaltungsakt vollständig geregelt wird, sondern wenn mehrere Teilentscheidungen ergehen, die erst im gesamten die Sache erschöpfend regeln. Z.B. kann bei Anlagengenehmigungen zunächst als Grundentscheidung eine grundsätzliche Genehmigung für die Anlage ergehen. Im nächsten Schritt erfolgt dann die Genehmigung eines bestimmten Bauplanes, dann die Genehmigung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen usw.

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